Welche Dienstleister fehlen in Ihrem AVV-Verzeichnis?
Für jeden externen Dienst, der Daten Ihrer Kund:innen verarbeitet, schreibt Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag vor. Wir scannen Ihre Seite, gleichen mit unserem 500+ Anbieter-Katalog ab und zeigen, wo ein AVV wahrscheinlich fehlt.
Was wir prüfen
Jeder Dienst, der Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet — Hosting, E-Mail, Analytics, Payment — braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Wir scannen Ihre Seite und gleichen jede Anfrage mit einer Katalog-Datenbank von 500+ Anbietern ab.
Der Hauptdienstleister bringt oft eigene Subunternehmer mit — die müssen ebenfalls in Ihrem Verzeichnis stehen.
US-basierte Anbieter ohne EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln 2021/914 sind ein eigenes Risikofeld.
Aus Erkennung wird Lösung
Der kostenlose Check zeigt die Lücken. Im Abonnement wird daraus ein Verzeichnis, das täglich abgleicht — mit FX-Legal-Vorlage zum Anschreiben des Anbieters.
Statt einer einmal-pro-Jahr-Excel-Tabelle: ein Dashboard, das mit jedem Scan abgleicht.
Erkannter Dienst ohne AVV → Lücken-Karte mit einem Klick auf "Anbieter kontaktieren".
Wir formulieren die AVV-Anfrage an den Anbieter — Sie kopieren, ergänzen Ihren Ansprechpartner, senden.